Wer wird in Lohnsteuerklasse 4 besteuert

In Deutschland können Ehepaare grundsätzlich bezüglich der Lohnsteuerklasse selbst entscheiden, ob sie sich in die Steuerklasse III, IV oder Steuerklasse V einordnen lassen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang nur zwei Kombinationen möglich. Entweder beide Ehepartner lassen sich in die Lohnsteuerklasse IV eintragen oder der eine Ehepartner wird in die Steuerklasse III eingetragen, dann muss der andere Partner aber zwangsläufig der Steuerklasse V zugeordnet werden. Welche von diesen zwei Kombinationen die steuerlich günstigere Variante ist, hängt vor allem vom Verhältnis der beiden Einkommen der Ehepartner zueinander ab. Etwas verallgemeinernd sagt man, dass wenn ein Ehepartner entweder gar kein Einkommen hat oder das Einkommen (deutlich) geringer als das des Partners ist, die Kombination Steuerklasse III und Steuerklasse V gewählt werden sollte. Erzielen beide Partner hingegen etwa ein gleich hohes Einkommen, ist meistens die Variante der Steuerklasse IV die bessere Lösung.


Grundsätzlich können sich in die Steuerklasse IV alle verheirateten Arbeitnehmer eintragen lassen, die hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zudem dürfen die Ehepartner nicht in Scheidung oder dauernd getrennt leben. Wurde allerdings für einen der beiden Ehepartner die Steuerklasse V ausgeschrieben, so darf sich der andere Partner nicht der Steuerklasse IV zuordnen lassen. Was das etwa gleich hohe Einkommen betrifft, bei dessen Vorhandensein es empfehlenswert ist, sich für die Kombination der Steuerklassen IV zu entscheiden, so gilt hier die folgende Faustregel. Im Durchschnitt macht es dann Sinn, sich für die Steuerklasse IV statt für die Kombination III und V zu entscheiden, wenn eines der beiden Einkommen nicht mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens ausmacht.

Dennoch sollte man sich nicht auf diese "Regel" verlassen, sondern im Einzelfall stets selbst nachrechnen, welche der zwei möglichen Kombinationen die sinnvollere Alternative darstellt, durch die möglichst wenig Steuern bezahlt werden müssen. Die Ermittlung der optimalen Steuerklasse ist zum Beispiel mit so genannten Steuerklassen-Rechnern möglich, die im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung dieser Rechner ist sehr einfach, und man muss im Prinzip hier nur das Einkommen des einen und des anderen Partners angeben. Alternativ kann man auch Programme zur Erstellung der Einkommensteuererklärung nutzen, und dann einfach die zwei möglichen Varianten bezüglich der Steuerklasse "durchrechnen" lassen. Der Vorteil der Kombination Steuerklasse III und Steuerklasse V wird gegenüber der Variante, in der sich beide Partner in die Steuerklasse IV eintragen lassen natürlich immer größer, desto größer die Diskrepanz zwischen den beiden Einkommen ist.